Information zum Semesterticket
Zuschuss zum Semesterticket
Semesterticketbüro der UdK und Technischen Universität
Wenn Ihr besondere finanzielle Schwierigkeiten habt, das Semesterticket zu bezahlen, dann kommt für Euch unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage. Der Antrag auf Zuschuss ist aber unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Ihr müsst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhaltet dafür auch einen ganz normalen, als Semesterticket gültigen Studierendenausweis. Falls der Antrag bewilligt wird, wird danach ein Teil des Ticketpreises oder vielleicht sogar alles zurückerstattet.
Einen Antrag für einen Zuschuss zum Semesterticket- Beitrag könnt Ihr stellen, wenn Ihr nachweisen könnt, dass eine besondere Härte Euch das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert, Euer monatliches Einkommen Euren Bedarf nicht überschreitet und Ihr nicht über Vermögen verfügt. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein.
Besondere Härten können sein:
- die Anfertigung der Studienabschlussarbeit
- eine nicht oder nur gering vergütete berufspraktische Tätigkeit
- für ausländische Studierende die Einschränkung der Arbeitserlaubnis
- hohe Kosten für die medizinische Versorgung
- Schwangerschaft
- die Situation als Alleinerziehende®
- die Berechtigung zu Eingliederungshilfe
- eine kostenaufwändige Ernährung wegen einer Behinderung oder Krankheit
- oder ein besonders geringes Einkommen.
Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall im Semesterticket-Büro beraten lassen. Wir helfen Euch gerne und sind genau zu diesem Zweck da. So können eventuelle Fragen gleich im Voraus geklärt werden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
PDF zum Download
Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket
Befreiung von der Beitragspflicht zum Semsterticket
Grundsätzlich sind alle Studierenden der UdK Berlin verpflichtet, das Semesterticket zu zahlen. In bestimmten Fällen seid Ihr aber automatisch von der Beitragspflicht ausgenommen. Das regelt dann alles das Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA), Ihr braucht euch um nichts weiter kümmern.
Außerdem gibt es Gründe, in denen Ihr Euch auf Antrag befreien lassen könnt. Dazu müsst Ihr dann einen Befreiungsantrag ausfüllen und mit Nachweisen im Semesterticket-Büro abgeben.
PDF zum Download
Antrag auf Befreiung




