Sozialförderung

Der AStA der UdK verfügt über einen Sozialfonds, aus dem Studierende in schwierigen finanziellen Situationen unterstützt werden. Dieser Fonds ist in erster Linie für ausländische Studierende mit begrenzter Arbeitserlaubnis und alleinerziehende Studierende.

Deinen Antrag kannst Du in der Sprechstunde des Sozialreferats stellen, wo Du auch Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten bekommst. Welche Unterlagen mitzubringen sind, entnimmst Du dem Formular „Sozialantrag“.

Anja Bodanowitz
Spechstunde: Mittwoch 12.00–14.00 Uhr

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Formular „Sozialantrag“ [81 kb]

Förderrichtlinien:

1. Gefördert werden können ausländische Studierende der UdK Berlin, deren Arbeitserlaubnis eingeschränkt ist, und alleinerziehende Studierende der UdK Berlin in finanziellen Notsituationen.

2. Antragsteller_innen können einmalig im Semester gefördert werden, die Förderhöchstsumme beträgt 300 Euro.

3. Die Förderung stellt kein Darlehen dar, sie wird nicht zurückgezahlt.

4. Der Förderung liegt eine Einzelfallprüfung zu Grunde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.